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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Am 30. November 2023 ordnete das Amtsgericht Heilbronn ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Element Invest Management GmbH an und setzte Rechtsanwalt Dr. Marcus Egner als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Aus dem letzten Jahresabschluss 2021 geht hervor, dass die Gesellschaft zum 31.12.2021 bilanziell überschuldet war – mit einer Verbindlichkeit von über 7,9 Millionen Euro. Der verspätet veröffentlichte Abschluss wirft Fragen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auf.
Auch die Element Invest Verwaltungs GmbH befindet sich seit dem 9. Januar 2024 im vorläufigen Insolvenzverfahren, mit Rechtsanwalt Dr. Tibor Braun als Insolvenzverwalter. Diese Gesellschaft verwaltete Beteiligungen und übernahm die persönliche Haftung bei mehreren Handelsgesellschaften, von denen viele nun ebenfalls insolvent sind. Beispielsweise wurde das Insolvenzverfahren der IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG am 14. März 2024 eröffnet. Diese und andere Kapitalanlagen wie die Sandelholz ISW 2nd GmbH & Co. KG, die AMA Multi Asset GmbH & Co. KG und zahlreiche weitere stehen im Mittelpunkt der Insolvenzentwicklungen:
· Sardinien Wind E.I.V. GmbH & Co. KG
· ABC Portfolio GmbH & Co. KG
· BVP Portfolio GmbH & Co. KG
· Sandelholz ISW 1st GmbH & Co. KG
· PSI Portfolio GmbH & Co. KG
· VVP Portfolio GmbH & Co. KG
· Dreikuze Portfolio GmbH & Co. KG
· IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG
· BIV Portfolio GmbH & Co. KG
· GMA Multi Asset GmbH & Co. KG
· Sandelholz ISW 2nd GmbH & Co. KG
· IAM Portfolio GmbH & Co. KG
· KIP Portfolio GmbH & Co. KG
· Sandalwood Asset GmbH & Co. KG
· AMA Multi Asset GmbH & Co. KG
· Dreikuze Immobilien GmbH & Co. KG
· IPS Investment GmbH & Co. KG
· VAP Portfolio GmbH & Co. KG
· SI Solidus Immobilien GmbH & Co. KG
Viele Anleger, die sich an Kapitalanlagen wie der IE Immobilien III. Projektentwicklung GmbH & Co. KG beteiligt haben, sehen sich mit erheblichen finanziellen Verlusten konfrontiert. Bereits seit 2021 waren Zahlungsverzögerungen ein Thema, und im November 2023 wurden die Anleger über den bevorstehenden Insolvenzantrag informiert. Die mangelhafte Transparenz seitens der Emittenten und die unzureichende Aufklärung über die Anlageprojekte lassen den Verdacht auf Prospekt- und Beratungsfehler aufkommen.
Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung geltend machen, wenn Berater oder Vermittler sie nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlagen – wie das Totalverlustrisiko oder das Blind-Pool-Risiko – informiert haben. Unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte prüfen kostenlos, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen und unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Insolvenzforderungen. Zudem übernehmen wir bei bestehender Rechtsschutzversicherung die Deckungsanfrage, um die Kostenfrage zu klären.
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