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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
Adresse
Vor dem Lauch 15
70567 Stuttgart
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Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
In einem Verfahren vor dem Finanzgericht besteht grundsätzlich keine Pflicht, sich von einem Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten zu lassen. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, ihre Klage selbst einzureichen und die mündliche Verhandlung ohne juristische Unterstützung zu führen.
Dennoch wird empfohlen, nicht ohne fachkundige Hilfe in einem solchen Verfahren vorzugehen. Sollte nach einem erfolglosen oder nur teilweise erfolgreichen Einspruch ein Verwaltungsakt ergehen, wird der Steuerpflichtige in der Rechtsbehelfsbelehrung darüber informiert, dass er innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Klage beim zuständigen Finanzgericht einlegen kann.
Ein erfahrener Steueranwalt ist die optimale Wahl für Ihr Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht bringt er umfassende Expertise in beiden Bereichen mit. Mit über 30 Jahren Erfahrung im streitigen Steuerrecht und der Verteidigung in Steuerstrafverfahren hat er zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, darunter auch hochkarätige Persönlichkeiten, die ihm in schwierigen rechtlichen Angelegenheiten ihr Vertrauen geschenkt haben.
Unser Service richtet sich an Mandanten aus allen Bereichen – von Privatpersonen über Vorstände bis hin zu Hochleistungssportlern, Rentnern und Politikern. Wir haben in komplexen Steuerrecht- und Steuerstrafrechtsfällen herausragende Erfolge erzielt, wie etwa der Reduzierung eines Vorwurfs von mehr als 28 Millionen Euro auf eine Steuernachzahlung von nur 35.000 Euro sowie der erfolgreichen Einstellung von Steuerstrafverfahren. Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheit können keine weiteren Details veröffentlicht werden, doch diese Ergebnisse belegen unsere Expertise.
Wir versprechen keine unrealistischen Resultate, sondern setzen auf höchste Professionalität, eine präzise Analyse der Sachlage und eine respektvolle, souveräne Kommunikation – die Grundlage unseres langjährigen Erfolgs als Prozessvertreter vor dem Finanzgericht und in Steuerstrafverfahren.
Das Klageverfahren vor dem Finanzgericht beginnt mit der Einreichung einer schriftlichen Klage gegen einen belastenden Verwaltungsakt, wie etwa einen fehlerhaften oder zu hohen Steuerbescheid. Diese muss innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung eingelegt werden, um das Verfahren in Gang zu setzen. Das Finanzgericht leitet die Klage an das zuständige Finanzamt weiter, wodurch die Klage offiziell rechtshängig wird.
Das Verfahren vor dem Finanzgericht ist einstufig und wird nur in erster Instanz verhandelt, eine Berufung ist nicht möglich. Das Gericht entscheidet endgültig in Steuerstreitigkeiten und anderen Finanzfragen. Eine gründliche Vorbereitung und vollständige Dokumentation der Klage sind entscheidend. In Ausnahmefällen kann das Gericht statt einer mündlichen Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen, der ebenfalls rechtskräftig ist.
Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
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