Kontakt
Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
Adresse
Vor dem Lauch 15
70567 Stuttgart
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Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden: Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde, müssen Anleger ihre Forderungen innerhalb der festgelegten Frist beim Insolvenzverwalter anmelden. Dabei kann durch die Anfechtung der Nachrangklausel erreicht werden, dass der betreffende Anleger den Status eines Insolvenzgläubigers erhält und nicht nachrangig behandelt wird. Nach unserer Einschätzung gibt es hierfür rechtlich fundierte Möglichkeiten.
Prüfung von Schadensersatzansprüchen: Anleger, die nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder bei denen die Anlage nicht ihren Zielen entspricht, können Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater oder -vermittler geltend machen. Finanzberater und Vermittler sind verpflichtet, Anleger vor Vertragsabschluss vollständig, korrekt und verständlich über alle wesentlichen Risiken einer Kapitalanlage zu informieren. Hierzu gehören insbesondere die Risiken eines Totalverlusts, die Nachrangigkeit von Genussrechten sowie die finanzielle Lage der DEGAG zum Zeitpunkt der Beratung.
Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir vertreten bereits viele betroffene Anleger und bündeln deren Interessen in den Insolvenzverfahren. Unsere Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung als Mitglieder von Gläubigerausschüssen in Insolvenzverfahren großer Kapitalanlagegesellschaften.
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