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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Vor dem Lauch 15
70567 Stuttgart
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Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
Seit Ende 2024 verschicken Städte und Gemeinden bundesweit neue Grundsteuerbescheide auf Basis der bereits 2022 erstellten Grundlagenbescheide. Obwohl von politischer Seite eine „aufkommensneutrale“ Reform angekündigt wurde, zeigen die tatsächlichen Bescheide häufig ein anderes Bild: Viele Eigentümer sind mit deutlich erhöhten Grundsteuerbeträgen konfrontiert.
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat klargestellt, dass Anträge auf Herabsetzung der Bodenrichtwerte möglich sind. Zudem können – bei Nachweis der Beauftragung eines Gutachters – bis zum 30.06.2025 Berichtigungsanträge beim Finanzamt gestellt werden, auch ohne vorherigen Einspruch.
In der Praxis legen viele Betroffene Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ihrer Gemeinde ein. Allerdings kann die Kommune nur prüfen, ob
Fehler im Grundlagenbescheid (Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid) können auf diesem Weg nicht korrigiert werden.
Die richtige Vorgehensweise ist daher fast immer der Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundlagenbescheid. Nur wenn dieser geändert wird, muss auch der darauf basierende Grundsteuerbescheid angepasst werden.
In vielen Fällen konnten wir fehlerhafte Einstufungen feststellen, die zu erheblichen Abweichungen zu Lasten des Steuerschuldners geführt haben, zum Beispiel:
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Bescheide zu prüfen, Fehler aufzudecken und fristgerechte Schritte einzuleiten.
Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihren Fall schnell, zuverlässig und kompetent.
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