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Rechtsanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht - IFK Stuttgart

Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht

IFK Sachwertfonds Deutschland 2

Für Anleger der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG bestehen erhebliche Risiken. Statt einer sicheren Anlage zur Altersvorsorge haben die Anleger eine Kommanditbeteiligung mit hohen Verlustrisken gezeichnet.

Hintergrund

Die IFK Initiatorengesellschaft für Kapitalanlagen AG legte seit 2008 die IFK Sachwertfonds 1 bis 3 auf. Gegenstand der Investments sind der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Büroimmobilien. Bei dem Konzept besteht das Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Darüber hinaus besteht für Ratensparer die Gefahr, im Fall der Insolvenz den Ratenvertrag trotzdem weiterhin erfüllen zu müssen. Über diese Risiken wurden die Anleger in aller Regel nicht aufgeklärt.

Die wirtschaftliche Situation

Der Jahresabschluss der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG weist einen Jahresfehlbetrag für 2014 von € 1,106 Mio. und für 2015 von € 788.652,00 aus. Vor dem Hintergrund, dass 23 % der Gesamtinvestitionen (was 16,9 % des Anlegerkapitals entspricht) für die Emission und den Vertrieb verwendet wurden, erscheint es fraglich, ob der Fonds die hohen anfänglichen Verluste wieder wettmachen kann. Alleine für die Eigenkapitalbeschaffung, also das Einwerben der Anleger, flossen mind. € 12.581.250,00 (inkl. Agio). Lediglich 76,7 % des Fondskapitals sollten direkt in Immobilien investiert werden.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft ist an die Liquiditätsüberschüsse der Objektgesellschaft gekoppelt. Ob die Objektgesellschaft Gewinne macht, hängt wiederum davon ab, wie sich die Immobilieninvestitionen und deren Finanzierung entwickeln. Der langfristige Kreditbedarf der Objektgesellschaft beläuft sich laut Prospekt ohne Folgeinvestitionen auf € 13.809.000,00 bzw. mit Folgeinvestitionen auf weitere € 22.400.000,00. Die Risiken und Kosten aus diesen hohen Krediten wirken sich damit unmittelbar auf das Kapital der Anleger aus.

Unsere Empfehlung

Anleger des IFK Sachwertfonds Deutschland 2 sollten schnell handeln und mögliche Ansprüche prüfen lassen. Sollte eine Falschberatung erfolgt sein, besteht nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2015, II ZR 444/13, die Möglichkeit, aus der Beteiligung auszusteigen. Bei Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bestehen gute Erfolgsaussichten, zumindest einen Teil des Geldes zurückzuerhalten und keine weiteren Zahlungen an den Fonds leisten zu müssen.

Rechtsgebiet

BK4

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