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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Vor dem Lauch 15
70567 Stuttgart
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Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
Bereits vor dem Erbfall gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, um die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu optimieren. Eine gezielte Planung durch lebzeitige Schenkungen oder die Ausarbeitung eines steueroptimierten Testaments kann dazu beitragen, die Steuerlast erheblich zu reduzieren. Besonders bei großen Vermögen und Unternehmen bieten sich durchdachte Strategien an, die dafür sorgen, dass Vermögenswerte steuerlich begünstigt übertragen werden.
Lebzeitige Schenkungen: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge mehrfach ausgeschöpft werden, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt. Dies kann insbesondere bei Immobilien und Unternehmensübertragungen sinnvoll sein.
Steueroptimierte Testamente und Erbverträge: Ein gut gestaltetes Testament oder ein Erbvertrag bietet zahlreiche steuerliche Vorteile, wenn er frühzeitig und mit Bedacht formuliert wird. Dazu gehört die gezielte Zuweisung von Vermögenswerten an die richtigen Erben unter Berücksichtigung der jeweiligen Freibeträge und Steuersätze.
Gestaltung von steueroptimierten Testamenten und Erbverträgen: Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen, die Ihre Steuerlast minimieren und gleichzeitig Ihre Wünsche hinsichtlich der Nachfolge bestmöglich umsetzen.
Bewertung von Immobilien und Unternehmen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer: Eine präzise Bewertung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen ist entscheidend für die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wir helfen Ihnen, den Wert von Vermögensgegenständen korrekt zu ermitteln, um eine faire Steuerlast zu gewährleisten.
Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen: Wir übernehmen die komplette Abgabe Ihrer Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung und stellen sicher, dass alle relevanten Informationen korrekt und fristgerecht an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Einsprüche gegen Steuerbescheide und Klagen vor den Finanzgerichten: Sollten Sie mit einem Erbschafts- oder Schenkungssteuerbescheid nicht einverstanden sein, unterstützen wir Sie mit Einsprüchen oder klagen vor den Finanzgerichten, um Ihre steuerliche Situation zu optimieren.
Steueroptimierte Unternehmensnachfolge: Die Übertragung von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen ist besonders komplex und erfordert eine individuelle Strategie, um steuerliche Vergünstigungen voll auszunutzen. Wir begleiten Sie bei der steueroptimierten Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge.
Unsere Fachanwälte und Steuerberater bieten Ihnen kompetente Beratung zu den wichtigsten steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen:
Große Familienvermögen: Bei sehr großen Vermögen reichen häufig weder die persönlichen Freibeträge noch die üblichen Steuerbefreiungen aus. Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die es ermöglichen, auch große Vermögen steuerlich optimiert zu übertragen.
Immobilien: Immobilien machen häufig einen Großteil des Erbes aus. Es ist entscheidend, diese korrekt zu bewerten und von den Steuerbefreiungen und Vergünstigungen zu profitieren, um die Erbschaftssteuer zu minimieren. Wir beraten Sie bei der Immobilienbewertung und unterstützen Sie bei der Nutzung steuerlicher Freibeträge.
Betriebsvermögen: Die Übertragung von Unternehmen erfordert besondere steuerliche Überlegungen. Es gibt spezielle Vergünstigungen und Verschonungsregelungen, die richtig genutzt werden müssen. Wir beraten Sie, wie Sie diese optimal anwenden, um das Betriebsvermögen steuerlich günstig zu übertragen.
Auslandsvermögen: Falls Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen, müssen Sie prüfen, ob und wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann. Unsere Experten helfen Ihnen, die internationalen steuerlichen Vorschriften zu berücksichtigen und die Steuerlast zu optimieren.
Es gibt zahlreiche Steuerbefreiungen und Vergünstigungen, die bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören:
Freibeträge: Für nahe Angehörige wie Kinder und Ehegatten gibt es hohe Freibeträge, die alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden können. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, für Ehegatten bei 500.000 Euro. Weitere Informationen zu den Freibeträgen und den unterschiedlichen Steuersätzen finden Sie auf unserer Website.
Steuerbefreiungen bei Immobilien und Betriebsvermögen: Immobilien und Betriebsvermögen können unter bestimmten Bedingungen von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit oder steuerlich begünstigt werden. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie von diesen Ausnahmen profitieren können.
Es gibt verschiedene Szenarien, in denen eine rechtzeitige Beratung durch Steuerexperten notwendig ist:
Große Familienvermögen: Wenn das Vermögen mehrere Millionen Euro umfasst, reichen die üblichen Freibeträge möglicherweise nicht aus, um die Steuerlast zu optimieren.
Immobilien: Für den Fall, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim nicht ausreicht, entwickeln wir Lösungen, um zusätzliche Steuerbelastungen zu vermeiden.
Betriebsvermögen: Unternehmen sollten möglichst steuerlich begünstigt übertragen werden. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.
Gütertrennung und Familienvermögen: Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung können steuerfreie Zugewinnausgleichsansprüche im Erbfall verschenken. Hier bieten sich Gestaltungsmöglichkeiten an, um eine bessere Steueroptimierung zu erzielen.
Unser Expertenteam steht Ihnen für eine unverbindliche Erstberatung gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um Ihr Anliegen zu besprechen. Nutzen Sie auch unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren und mehr über die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
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