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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
Adresse
Vor dem Lauch 15
70567 Stuttgart
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Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
Wurden Sie gekündigt oder steht dies bevor? Wurde Ihnen gekündigt, obwohl die Gründe des Arbeitgebers unzutreffend oder unberechtigt sind? Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer sehr belastend sein, besonders wenn sie als ungerecht empfunden wird. Oft sind solche Kündigungen tatsächlich unwirksam, was die Chancen für eine erfolgreiche Anfechtung erhöht.
Das Arbeitsverhältnis ist häufig der Hauptpfeiler Ihrer Existenz. Ein Kündigungsschreiben kann daher nicht nur zu finanziellen, sondern auch zu sozialen Problemen führen. In dieser Situation ist es entscheidend, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die besten Wege, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Handeln Sie schnell, denn im Arbeitsrecht gelten für Kündigungsschutzklagen sehr kurze Fristen von nur 2 Wochen.
Um Ihre Kündigungsschutzklage erfolgreich zu führen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
Frist zur Klageeinreichung
Reichen Sie die Klage innerhalb von 3 Wochen ein.
Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung als rechtskräftig angesehen.
Meldung beim Arbeitsamt
Melden Sie sich umgehend als arbeitssuchend beim Arbeitsamt, egal ob Sie klagen oder nicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Nachweis über Behinderung oder Schwangerschaft
Falls zutreffend, reichen Sie den Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis ein, falls dies noch nicht während des Arbeitsverhältnisses geschehen ist.
Betriebsrat (falls vorhanden)
Wenden Sie sich an den Betriebsrat, da der Arbeitgeber vor jeder Kündigung verpflichtet ist, dort die Gründe vorzulegen und sich anhören zu lassen.
Wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht, verbessert das Ihre Chancen, erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen.
Dokumentation Ihrer Arbeitsbedingungen
Halten Sie Ihre Arbeitsbedingungen und alle relevanten Vorfälle möglichst genau fest.
Seien Sie besonders vorsichtig bei Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber, wie z. B.:
Aufhebungsverträge: Diese können zwar eine Abfindung enthalten, aber auch dazu führen, dass Ihr Arbeitslosengeld I für eine bestimmte Zeit gesperrt wird.
Zusage zur Kündigungsrücknahme: Achten Sie darauf, dass diese Zusagen schriftlich erfolgen. Mündliche Versprechungen sind rechtlich nicht bindend und können zu Missverständnissen führen.
Prozessbeschäftigung: Wenn Sie eine angebotene Prozessbeschäftigung ablehnen, verlieren Sie möglicherweise Ihren Anspruch auf Gehaltsnachzahlung.
Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Das Ziel ist in der Regel die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses, doch häufig endet das Verfahren mit einer Abfindung.
Das Verfahren wird von einem hauptamtlichen Richter geführt.
Sollte keine Einigung erzielt werden, kommt es zu einem Kammertermin, bei dem der Richter zusammen mit zwei Laienrichtern (jeweils ein Vertreter des Arbeitgebers und ein Vertreter der Arbeitnehmer) entscheidet.
Im Fall einer Kündigung stehen wir Ihnen zur Seite, um das Beste aus der Situation zu machen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie während des gesamten Kündigungsschutzprozesses – vom Kündigungsschreiben bis hin zum Arbeitsgericht. Ein wichtiger Schritt ist die genaue Untersuchung der Umstände der Kündigung. Je nach den Erfolgsaussichten entscheiden wir, ob wir auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bestehen oder eine Abfindung verhandeln. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihre Rechte und Ansprüche wahrt.
Als Ihr Anwalt übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den relevanten Behörden, um Ihnen in dieser herausfordernden Phase so viel Stress wie möglich abzunehmen. Gerne klären wir im Vorfeld die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegen den Arbeitgeber, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.
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