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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
Adresse
Vor dem Lauch 15
70567 Stuttgart
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Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
Verschweigt ein Verkäufer beim Autokauf Unfallschäden Es kommt häufig vor, dass Käufer erst nach dem Abschluss des Kaufvertrags für einen Gebrauchtwagen feststellen, dass das Fahrzeug Mängel hat. Verkäufer lehnen in solchen Fällen oft jede Verantwortung ab, trotz ihrer Pflicht zur Aufklärung über den Fahrzeugzustand. Falls Sie vermuten, dass Ihr gekauftes Auto zuvor in einen Unfall verwickelt war, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, kostenfrei zu prüfen, welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen.
Klare Informationspflichten des Händlers Der Bundesgerichtshof hat klare Richtlinien bezüglich der Informationspflichten eines Händlers vorgegeben:
Der Bundesgerichtshof hat grundlegende Prinzipien zu den Aufklärungspflichten eines Händlers im Fahrzeugverkauf festgelegt:
Ein Gebrauchtwagenhändler ist beim Ankauf eines Fahrzeugs nicht zu einer umfassenden Überprüfung verpflichtet. Laut einem Urteil des OLG Saarbrücken reicht es in der Regel aus, wenn der Händler eine optische Kontrolle durchführt, die sich an den Zustandsangaben des Verkäufers orientiert. Eine tiefergehende Untersuchungspflicht besteht für den Händler nur unter besonderen Umständen, beispielsweise wenn die optische Kontrolle Hinweise auf einen Unfallschaden ergibt oder andere konkrete Anzeichen vorliegen, die Zweifel an den Angaben des Verkäufers wecken. Der Händler ist verantwortlich für die Erkennung von Mängeln, die ihm bei dieser Kontrolle hätten auffallen müssen, einschließlich der Untersuchung des Unterbodens.
Falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft haben, laden wir Sie ein, Kontakt zu unserer Kanzlei aufzunehmen. Zunächst werden wir Ihre Ansprüche prüfen. Diese Erstberatung bieten wir Ihnen unverbindlich und kostenfrei an. Sollten Sie Ansprüche geltend machen können, stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützend und vertretend zur Seite.
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