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Grundsteuerreform – droht Ihnen eine drastische Erhöhung?

Fachbeitrag im Steuerrecht

Seit Ende 2024 verschicken Städte und Gemeinden bundesweit neue Grundsteuerbescheide auf Basis der bereits 2022 erstellten Grundlagenbescheide. Obwohl von politischer Seite eine „aufkommensneutrale“ Reform angekündigt wurde, zeigen die tatsächlichen Bescheide häufig ein anderes Bild: Viele Eigentümer sind mit deutlich erhöhten Grundsteuerbeträgen konfrontiert.

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat klargestellt, dass Anträge auf Herabsetzung der Bodenrichtwerte möglich sind. Zudem können – bei Nachweis der Beauftragung eines Gutachters – bis zum 30.06.2025 Berichtigungsanträge beim Finanzamt gestellt werden, auch ohne vorherigen Einspruch.

Warum ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid meist nicht hilft

In der Praxis legen viele Betroffene Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ihrer Gemeinde ein. Allerdings kann die Kommune nur prüfen, ob

  • der vom Finanzamt übermittelte Grundsteuermessbetrag richtig übernommen wurde und
  • der korrekte Hebesatz angewandt wurde.

Fehler im Grundlagenbescheid (Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid) können auf diesem Weg nicht korrigiert werden.

Die richtige Vorgehensweise ist daher fast immer der Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundlagenbescheid. Nur wenn dieser geändert wird, muss auch der darauf basierende Grundsteuerbescheid angepasst werden.

Typische Fehler in Grundlagenbescheiden – unsere Erfahrung aus der Praxis

In vielen Fällen konnten wir fehlerhafte Einstufungen feststellen, die zu erheblichen Abweichungen zu Lasten des Steuerschuldners geführt haben, zum Beispiel:

  • Landwirtschaftliche Flächen oder Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet werden als Bauland bewertet – mit massiver Mehrbelastung.
  • Nicht erschlossene Hanggrundstücke werden fälschlich als baureif eingestuft.
  • Grundstücke mit Bauverbot werden als Bauland berechnet.
  • Bei bebauten Grundstücken wird die Steuermesszahl für Wohnnutzung (0,91) nicht berücksichtigt.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie eine auffällige oder unerklärlich hohe Grundsteuererhöhung erhalten haben, sollten Sie:
  1. Ihren Grundlagenbescheid prüfen lassen – dieser ist entscheidend für die weitere Berechnung.
  2. Falls noch nicht erfolgt: Einspruch einlegen.
  3. Optional zusätzlich: Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einreichen und die Behörden jeweils auf die parallelen Verfahren hinweisen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Bescheide zu prüfen, Fehler aufzudecken und fristgerechte Schritte einzuleiten.

Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihren Fall schnell, zuverlässig und kompetent.

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