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Neuerungen im Verkehrsrecht 2026: Wichtige Reformen für Autofahrer und Fahrzeughalter

Fachbeitrag im Verkerhsrecht

Welche wesentlichen Neuerungen werden im Verkehrsrecht im Jahr 2026 wirksam?

Im Jahr 2026 werden in Deutschland sowie im europäischen Ausland verschiedene Änderungen im Verkehrsrecht wirksam, die sowohl technische Anforderungen an Fahrzeuge als auch steuerliche, digitale und administrative Regelungen betreffen. Viele dieser Reformen haben unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag von Autofahrern, während andere Hersteller, Fahrzeughalter oder Personen betreffen, die beruflich viel unterwegs sind. Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen gibt Aufschluss darüber, worauf ich mich einstellen sollte.

Digitalisierung: Führerschein, neue Nachweispflichten und Fristen für den Umtausch

Deutschland wird den digitalen Führerschein bereits Ende 2026 einführen und damit deutlich früher als die gesamte EU. Der Führerschein wird künftig auch in digitaler Form über das Smartphone abrufbar sein, bleibt jedoch lediglich ein Ergänzungsdokument. Der Kartenführerschein behält seine Gültigkeit. Die Digitalisierung soll langfristig die Verwaltung und Kontrollen vereinfachen.

Besonders wichtig ist der verpflichtende Führerscheinumtausch: Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, müssen ihn bis zum 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Format umtauschen. Für Fahrerinnen und Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033.

Steuerliche und finanzielle Anpassungen: Pendlerpauschale, CO₂-Kosten und Treibstoffpreise

Zu Beginn des Jahres 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer angehoben, um Berufspendler zu entlasten. Gleichzeitig wird der CO₂-Preis erhöht, da er künftig durch Emissionszertifikate festgelegt wird. Der prognostizierte Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne wird voraussichtlich zu höheren Preisen für Benzin und Diesel führen. Bei Benzin könnten etwa drei Cent Mehrkosten pro Liter entstehen, während es bei Diesel möglicherweise etwas mehr sein könnte. Die tatsächlichen Preise hängen zudem von Marktbedingungen wie dem Ölpreis ab.

Verschärfte Vorgaben für Umwelt und Technik: Euro 6e und Euro 7

Ab Januar 2026 wird für neu zugelassene Pkw die Abgasstufe Euro 6e gelten. Diese stellt die Übergangsphase zur kommenden Euro-7-Norm dar, die ab dem 29. November 2026 zunächst für neu entwickelte Fahrzeugtypen verbindlich ist. Ab 2027 müssen dann alle Neuzulassungen die Vorgaben der Euro-7-Norm erfüllen. Die neue Norm sieht erstmals eine deutlich präzisere Messung ultrafeiner Partikel vor und bezieht darüber hinaus Brems- und Reifenabrieb in die Bewertung ein. Das Ziel ist es, Emissionen umfassender zu erfassen und die Schadstoffbelastung im Straßenverkehr weiter zu reduzieren.

Sicherheitseinrichtungen und aktuelle technische Pflichtvorgaben

Ab dem 1. Januar 2026 wird das aktualisierte NG-eCall-System für neue Fahrzeugtypen verpflichtend. Es nutzt moderne Mobilfunktechnologien und überträgt umfassendere Informationen an Rettungsdienste. Ab 2027 werden nur noch Fahrzeuge mit diesem System neu zugelassen. Darüber hinaus werden ab dem 7. Juli 2026 weitere Assistenzsysteme eingeführt, darunter die Notbremsassistenz zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, Ablenkungswarnsysteme für den Fahrer sowie ein erweiterter Fußgängerschutz. Der Notfall-Spurhalteassistent wird zudem auf zusätzliche Fahrzeugtypen ausgeweitet.

Aktuelle Veränderungen im Alltag: E-Scooter, Online-Widerruf und angepasste Verkehrsflächen

Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern sind künftig nur verpflichtet, Radwege zu nutzen, wenn eine ausdrückliche Benutzungspflicht besteht. Dies führt zu einer stärkeren Vermischung des Straßenverkehrs, was neue Haftungsfragen aufwerfen kann. Im digitalen Bereich tritt ab dem 19. Juni 2026 die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufs-Buttons für Onlineverträge in Kraft. Unternehmen müssen eine gut sichtbare Schaltfläche anbieten, damit Verbraucher ihr Widerrufsrecht unkompliziert ausüben können.

Neue Vorgaben und Unterstützungen für Elektrofahrzeuge

Euro 7 führt erstmals verbindliche Haltbarkeitsanforderungen für Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen ein. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Speicherkapazität mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Wertes betragen, und nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 zu verlängern. Darüber hinaus soll ein neues Förderprogramm für private Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen den Wechsel zur E-Mobilität fördern. Details zur konkreten Ausgestaltung werden noch bekannt gegeben.
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Rechtliche Entwicklungen innerhalb Europas am Beispiel Österreichs, Griechenlands und Spaniens

Auch im Ausland sind bedeutende Änderungen in Vorbereitung. Österreich beabsichtigt, ab Mai 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen für Innenstädte einzuführen, bei denen unberechtigte Einfahrten hohe Bußgelder nach sich ziehen können – auch für ausländische Autofahrer. Griechenland wird neue Tempolimits einführen, während in Spanien neue Regelungen für das Verhalten bei Unfällen und Pannen in Kraft treten. Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sich frühzeitig informieren, um Sanktionen zu vermeiden.
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FAQs – Häufige Fragen zu den Änderungen im Verkehrsrecht 2026

Ja. Individuals, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 in das EU-Scheckkartenformat umzutauschen. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis 2033.
Nein. Der digitale Führerschein stellt lediglich einen zusätzlichen elektronischen Nachweis dar. Der physische Kartenführerschein bleibt nach wie vor notwendig.
Die neue Preisbildung durch Emissionszertifikate könnte dazu führen, dass Benzin und Diesel um ungefähr drei Cent pro Liter teurer werden. Die tatsächlichen Kosten sind zudem vom Ölmarkt abhängig.
Ab Januar 2026 tritt die Übergangsnorm Euro 6e für Neuzulassungen in Kraft. Ab dem 29. November 2026 sind neu entwickelte Pkw verpflichtet, die strengere Euro-7-Norm zu erfüllen, bevor sie ab 2027 auf sämtliche Neuzulassungen angewendet wird.
Ja. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird voraussichtlich bis 2035 verlängert. Ein im Jahr 2026 zugelassenes E-Auto könnte somit nahezu zehn Jahre von der Steuer befreit sein.
Neu zugelassene Pkw müssen unter anderem mit einem erweiterten Notbremsassistenzsystem, einem Ablenkungswarnsystem sowie einem verbesserten Fußgängerschutz ausgestattet sein. Zudem wird der Notfall-Spurhalteassistent auf zusätzliche Fahrzeugtypen ausgeweitet.
E-Scooter sind künftig nur dann verpflichtet, Radwege zu nutzen, wenn eine ausdrückliche Benutzungspflicht besteht. Dies führt dazu, dass sie vermehrt auf der Fahrbahn fahren werden, was neue Haftungsfragen aufwirft.
Ab dem 19. Juni 2026 bin ich verpflichtet, Unternehmen, die Verträge über Online-Oberflächen anbieten, einen digitalen Widerrufs-Button zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, den Verbrauchern die Ausübung ihres Widerrufsrechts zu erleichtern.
NG-eCall stellt ein zeitgemäßes, vernetztes Notrufsystem dar, das über 4G/5G-Netze kommuniziert. Für neuartige Fahrzeugtypen wird es ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend sein, während ab 2027 alle Neuwagen betroffen sind.
Österreich hat für Mai 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen in Innenstädten vorgesehen. Bei unbefugtem Befahren drohen empfindliche Bußgelder – dies betrifft auch ausländische Autofahrer. Auch Griechenland und Spanien implementieren neue verkehrsrechtliche Regelungen.

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