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Rückforderung Ihrer Polymetal Aktien: Nutzen Sie jetzt unsere professionelle Unterstützung!

Fachbeitrag im Bank- und Kapitalmarktrecht

Rückforderung Ihrer Polymetal Aktien: Nutzen Sie jetzt unsere professionelle Unterstützung!

Im Sommer 2024 haben zahlreiche Depotbanken und Broker in Deutschland die Polymetal Aktien ihrer Kunden ersatzlos ausgebucht. Dies geschah nach der Verlegung des Unternehmenssitzes von Jersey nach Astana, einer Aufspaltung in kasachische und russische Teile sowie einer Umfirmierung zu solidcore resources. Da den Banken der Zugang zur AIX (Kasachische Wertpapierbörse) fehlte, wurden die Aktien der Anleger nun dort verwahrt.

Anleger können nun bei der Kasachischen Wertpapierbörse die Rückführung ihrer Aktien beantragen, müssen jedoch beachten, dass sie weiterhin nicht über die Aktien verfügen können und auch keine Dividenden gutgeschrieben bekommen. Dazu ist ein neues Depot mit Zugang zur AIX sowie ein Übertragungsantrag erforderlich.

Falls Sie statt der Polymetal Aktien sogenannte ADR (Depositary Receipts) besitzen, müssen diese vor Ablauf der Umtauschfrist am 31.08.2023 in Aktien umgetauscht worden sein, um eine Zuordnung zu ermöglichen. Zudem benötigen Sie einen gültigen Reisepass für die erfolgreiche Gutschrift der Aktien auf Ihrem Depot.

Obwohl es möglich ist, diese Schritte selbstständig zu unternehmen, bieten wir Ihnen gerne unsere professionelle Unterstützung an. Wir haben bereits erfolgreich Mandanten in diesem Verfahren begleitet, inklusive der notwendigen Korrespondenz mit der AIX, der Empfehlung für ein geeignetes Depot und der Vorbereitung bzw. Übernahme des Schriftverkehrs mit dem Broker, um den Empfang der Aktien sicherzustellen.

Für unsere Dienstleistungen berechnen wir gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine 1,5-fache Geschäftsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer. Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Kurswert Ihrer Aktien an der AIX zum Zeitpunkt der Mandatserteilung. Wenn Sie lediglich eine Erstberatung wünschen, beträgt unsere Pauschalvergütung € 150,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um uns mit Ihrem Fall zu beauftragen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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