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Was kann ich gegen einen Haftungsbescheid des Finanzamts unternehmen?

Fachbeitrag zur Steuerberatung

Möglichkeiten bei Erhalt eines Haftungsbescheids vom Finanzamt

Wenn Sie einen Haftungsbescheid vom Finanzamt erhalten haben, stellt sich die Frage, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Ein Haftungsbescheid ermöglicht es dem Finanzamt, Sie für die Zahlung einer Steuerschuld, die nicht von Ihnen, sondern von einer anderen Person (dem Steuerschuldner) stammt, verantwortlich zu machen. Voraussetzung für einen Haftungsbescheid ist, dass eine offene Steuerforderung gegenüber dem Steuerschuldner besteht. In der Regel wird ein Haftungsbescheid nur dann erlassen, wenn die Bemühungen, die Steuerforderung direkt beim Steuerschuldner einzutreiben, erfolglos geblieben sind.

Wer ist für Steuern haftbar?

Das Gesetz regelt verschiedene Fälle der Steuerhaftung, wobei die Haftungsbedingungen je nach Situation unterschiedlich sind. So haftet beispielsweise der Geschäftsführer einer GmbH für deren Steuerschulden, wenn er seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt und dadurch Steuerverluste entstehen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn Steuererklärungen entweder gar nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben werden oder wenn falsche Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden. Auch in Fällen, in denen natürliche Personen vertreten werden, gilt die Haftung des gesetzlichen Vertreters: Eltern haften für die Steuerschulden ihrer Kinder, und Betreuer tragen die Verantwortung, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig steuerliche Pflichten des Mündels verletzen. Arbeitgeber haben eine besondere Haftung im Hinblick auf die Lohnsteuer, die sie für ihre Angestellten an das Finanzamt abführen müssen. Wer Steuern hinterzieht oder anderen dabei hilft, haftet in besonders strenger Weise – in solchen Fällen kann das Finanzamt sowohl den Steuerhinterzieher als auch dessen Gehilfen direkt zur Zahlung der hinterzogenen Steuer auffordern.

In welchem Ausmaß ist die Haftung für Steuern gegeben?

In der Regel ist die Haftung für Steuern unbeschränkt und persönlich. Das bedeutet, dass der Haftungsschuldner mit seinem gesamten privaten Vermögen haftet. Die Haftung erstreckt sich dabei in dem Umfang, in dem die Steuerforderung besteht. Wenn die finanziellen Mittel des Vertretenen nicht ausreichen, um die Steuer zu begleichen, kann die Haftung anteilig reduziert werden. Dieser Fall der „Differenzhaftung“ gilt jedoch nicht, wenn es um die Haftung für Lohnsteuer geht. Zudem kann das Finanzamt im Rahmen eines Haftungsbescheids auch die Zahlung von Säumniszuschlägen verlangen, die durch verspätete Zahlungen entstanden sind.

Wie kann ich gegen einen Haftungsbescheid des Finanzamts vorgehen?

Wie bei einem gewöhnlichen Steuerbescheid besteht auch bei einem Haftungsbescheid die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Ein solcher Einspruch führt dazu, dass der Haftungsbescheid vollständig überprüft wird. Sollte das Finanzamt den Haftungsbescheid trotz Einspruchs aufrechterhalten, kann eine Klage beim Finanzgericht eingereicht werden. In diesem Verfahren wird geprüft, ob tatsächlich eine Steuerforderung besteht, für die der Haftungsschuldner verantwortlich ist, und ob die Bedingungen für die Haftung erfüllt sind. Das Gericht überprüft zudem, ob es im konkreten Fall nicht vorrangig notwendig gewesen wäre, den Steuerschuldner direkt in Anspruch zu nehmen und ob das Finanzamt sein Ermessen in Bezug auf den Haftungsbescheid korrekt angewendet hat.

Wer hilft mir dabei, einen Haftungsbescheid abzuwenden?

Um einen Haftungsbescheid abzuwehren, ist es entscheidend, sowohl den zugrunde liegenden Steueranspruch als auch die spezifischen Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme gründlich zu prüfen. Ein Fehler eines gesetzlichen Vertreters führt nicht automatisch zu einer Steuerhaftung. Daher sollte in jedem Fall ein Steueranwalt hinzugezogen werden, um zu überprüfen, ob das Finanzamt sein Ermessen korrekt ausgeübt hat und ob der Erlass des Haftungsbescheids rechtmäßig war.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung von Haftungsbescheiden und beraten Sie effizient, wie Sie Einsprüche einlegen oder Klagen gegen den Bescheid anstrengen können.

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