Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt und Ihr Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate besteht, steht Ihr Arbeitsverhältnis unter dem besonderen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn einer der gesetzlich normierten Kündigungsgründe vorliegt und die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, können Sie gegen die Kündigung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage vorgehen und die Fortführung Ihres Arbeitsverhältnisses oder eine Abfindung verlangen.
Eine Kündigung aus einem verhaltensbedingten Grund kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Umstand und Schwere des Pflichtverstoßes haben Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung.
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis deshalb kündigt, weil er den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigen kann. Die Ursache des Kündigungsgrundes liegt damit im Bereich des Arbeitgebers. Dieser kann oder will seinen Betrieb nicht mehr mit der bisherigen Personalstärke fortführen. Er trifft eine unternehmerische Entscheidung, die zu einem Wegfall von Arbeitsplätzen führt.
Der Arbeitgeber kann schließlich seine Kündigung auch auf personenbezogene Gründe stützen. Berechtigte Gründe hierfür liegen vor, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Wie auch bei den anderen Kündigungsarten müssen dabei soziale und formale Vorgaben eingehalten werden.
Das Kündigungsschutzgesetz stellt aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers hohe Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Es gibt deshalb häufig keinen Grund, der eine Kündigung rechtfertigt.
Sofern eine Kündigung ausgesprochen wurde oder Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt werden, sollten Sie sich Ihrer Rechtsposition und der Chancen und Risiken bewusst sein. Nur dann können Sie zielgerecht und angemessen reagieren, um entweder Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln.
Wir empfehlen deshalb, in jedem Fall professionellen Rat von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.
Unsere Beratung und Interessenvertretung sind in drei Schritte gegliedert: Das kostenfreie Erstgespräch, die Fallanalyse und schließlich – falls sinnvoll und gewünscht – die Klageerhebung vor Gericht. Sie können zu jedem Zeitpunkt entscheiden, ob Sie einen weiteren Schritt gehen möchten, oder nicht.
Sie erfahren, ob ein rechtliches Vorgehen Sinn macht
Wir identifizieren Angriffspunkte für die Klage
Arbeitsplatz oder Abfindung sichern
Sie erfahren, ob ein rechtliches Vorgehen Sinn macht
Im kostenfreien Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Situation und entscheiden, ob ein rechtliches Vorgehen Sinn macht. Wichtige Merkmale sind u.a.:
In diesem Gespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob und wenn ja, welche Schritte und Maßnahmen für Sie
empfehlenswert sind. Diese Einschätzung ist für Sie kostenfrei.
Wir identifizieren Angriffspunkte für die Klage
Im zweiten Schritt prüfen wir Ihren Fall im Detail. Wir untersuchen, ob bei der Kündigung Fehler gemacht wurden und ob konkrete Erfolgsaussichten bestehen, Ihre Kündigung anzugreifen. Bei einer noch nicht ausgesprochenen Kündigung, aber bereits angebotenen Abfindung prüfen wir, welchen Bestandschutz Ihr Arbeitsverhältnis nach dem Kündigungsschutz verdient, um hiernach unsere Verhandlungen ausrichten zu können.
In diesem Schritt entwerfen wir also einen konkreten Plan, wie weiter vorgegangen werden kann und ob es sich wirtschaftlich für Sie rechnet. Dafür berechnen wir eine Pauschale von € 250,00 zzgl. 19% USt. Dieser Betrag wird bei einem Zustandekommen einer Klage oder anderweitigen Beauftragung in Schritt 3 auf unser Honorar angerechnet.
Arbeitsplatz oder Abfindung sichern
Wenn Sie sich entscheiden, den Fall weiter voranzutreiben, reichen wir im Fall einer ausgesprochenen Kündigung die Klage ein. Ihr Fall geht dann vor Gericht. Ihr Arbeitgeber muss dann darlegen und beweisen, dass die von ihm ausgesprochene Kündigung rechtmäßig ist. Wir übernehmen den kompletten Prozess für Sie und vertreten Ihre Rechte vor Gericht.
Wenn Sie sich für die Annahme einer angebotenen Abfindung entscheiden, treten wir in Verhandlungen mit ihrem Arbeitgeber und holen das Bestmögliche für Sie heraus.
Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, muss abgewogen werden, ob sich ein Vorgehen lohnt. Dabei gilt im Arbeitsrecht eine Besonderheit. Im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Klagen trägt jede Seite Ihre Anwaltskosten selbst. Das hat Nach- und Vorteile.
Der Nachteil ist, dass Sie auch im Erfolgsfall Ihre Anwaltskosten selbst tragen müssen. Der Vorteil für Sie ist, dass Ihr finanzielles Risiko von Anfang an begrenzt ist. Sie sind also nicht dem Risiko ausgesetzt, im Falle des Unterliegens auch noch die Kosten der Gegenseite tragen zu müssen.
Vor einer Beauftragung berechnen wir konkret anhand des zugrundeliegenden Streitwertes die auf Sie zukommenden Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Unser Honorar wird bei Klageerhebung fällig und richtet sich nach dem Streitwert Ihres Falls. Eine zuvor erhobene Prüfungspauschale wird bei einer weiteren Interessenvertretung vollständig angerechnet.
Wir schätzen die Rechtslage realistisch für Sie ein und machen klare Aussagen, was möglich ist und was nicht. Dabei sagen wir auch mal „lassen Sie es lieber“, wenn die Chancen zu gering sind.
Wir nehmen uns Zeit und erklären den Sachverhalt so, dass auch Laien ihn verstehen.
Zusammen haben wir über zahlreiche Jahre Prozess- und Verhandlungserfahrung gesammelt und viele Mandate erfolgreich bearbeitet. Wir führen Ihre Kündigungsschutzklage zum Erfolg oder verhandeln die Ihnen angebotene Abfindung bis zum Maximalbetrag.
Wir setzen uns für Ihr Recht ein und kämpfen an Ihrer Seite, damit niemand Sie übervorteilt und Sie auch in Zukunft bestmöglich dastehen.
Johst Richter Rechtsanwälte
Zettachring 6
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Telefon: +49 711 410 191-60
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