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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Zettachring 6
70567 Stuttgart
Öffnungszeiten
Mo. – Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt und Ihr Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate besteht, steht Ihr Arbeitsverhältnis unter dem besonderen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn einer der gesetzlich normierten Kündigungsgründe vorliegt und die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Sofern eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, können Sie gegen die Kündigung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage vorgehen und die Fortführung Ihres Arbeitsverhältnisses oder eine Abfindung verlangen.
Das Kündigungsschutzgesetz stellt aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers hohe Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Es gibt deshalb häufig keinen Grund, der eine Kündigung rechtfertigt.
Sofern eine Kündigung ausgesprochen wurde oder Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt werden, sollten Sie sich Ihrer Rechtsposition und der Chancen und Risiken bewusst sein. Nur dann können Sie zielgerecht und angemessen reagieren, um entweder Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln.
Wir empfehlen deshalb, in jedem Fall professionellen Rat von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.
Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, muss abgewogen werden, ob sich ein Vorgehen lohnt. Dabei gilt im Arbeitsrecht eine Besonderheit. Im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Klagen trägt jede Seite Ihre Anwaltskosten selbst. Das hat Nach- und Vorteile.
Der Nachteil ist, dass Sie auch im Erfolgsfall Ihre Anwaltskosten selbst tragen müssen. Der Vorteil für Sie ist, dass Ihr finanzielles Risiko von Anfang an begrenzt ist. Sie sind also nicht dem Risiko ausgesetzt, im Falle des Unterliegens auch noch die Kosten der Gegenseite tragen zu müssen.
Vor einer Beauftragung berechnen wir konkret anhand des zugrundeliegenden Streitwertes die auf Sie zukommenden Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Unser Honorar wird bei Klageerhebung fällig und richtet sich nach dem Streitwert Ihres Falls. Eine zuvor erhobene Prüfungspauschale wird bei einer weiteren Interessenvertretung vollständig angerechnet.
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