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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Nach dem Urteil vom 21.03.2023 des Europäische Gerichtshofs in der Rechtssache C-100/21 hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 08.05.2023 in drei Verfahren bereits angekündigt, dass er seine Rechtsprechung ändern werde. Dazu werden wegweisende Entscheidungen des BGH am 26.06.2023 erwartet. In den Verhandlungen ging es konkret um folgende Situationen:
Der BGH hat bisher eine Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit mit der Begründung abgelehnt, dass die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften lediglich die Allgemeinheit und nicht die individuellen Interessen des jeweiligen Fahrzeugkäufers schützen. Der EuGH hat die Rechtsprechung des BGH korrigiert und klargestellt, dass das Unionsrecht sowohl allgemeine Rechtsgüter als auch die individuellen Interessen des einzelnen Fahrzeugkäufers gegenüber dem Hersteller schützt, wenn das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.
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