Kontakt
Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
Adresse
Zettachring 6
70567 Stuttgart
Öffnungszeiten
Mo. – Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
Um den Entzug Ihres Führerscheins erfolgreich anzufechten oder ihn zurückzubekommen, sollten Sie Folgendes beachten:
Gründe und Dauer des Führerscheinentzugs:
Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB) durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot
Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot
Verstoß gegen das Verbot der Trunkenheit im Verkehr durch Fahrt unter Einfluss von Alkohol (mehr als 1,1 Promille) oder anderen Drogen
Unfallflucht: Die Dauer hängt von der Schwere der Tat ab
Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs wird angenommen, wenn eine bestimmte Anzahl von Punkten in Flensburg erreicht wird (maximal 8 Punkte dürfen gesammelt werden)
Während der Probezeit gelten verschärfte Bedingungen wie:
Verstoß gegen Probezeitauflagen nach Verwarnung zum dritten Mal
Ein Punkteabbauseminar kann während der Probezeit nicht besucht werden.
Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug:
Fahrverbot – die mildere Strafe
Fahrverbote gelten nach § 44 I StGB als Nebenstrafe in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt.
Das Fahrverbot ist immer zeitlich begrenzt (ca. 1-3 Monate)
Gilt für leichte Vergehen (Rotlichtverstöße, geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen)
Führerscheinabgabe und automatische Wiedererlangung nach Ablauf der Frist bei der örtlichen Polizeidienststelle
Führerscheinentzug (dauerhafter Verlust des Führerscheins)
Gilt für schwerwiegende Vergehen mit hohem Gefahrenpotenzial (insbesondere Alkohol oder Drogen am Steuer, auf dem Fahrrad oder E-Scooter)
Gilt bei Verbindung zu einer Straftat
Führerscheinabgabe sofort nach Begehen der Straftat
Sperrfrist für Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Dauer: 6 Monate bis 5 Jahre)
Neubeantragung des Führerscheins:
Ein neuer Führerschein kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden
Die erforderlichen Bedingungen müssen erfüllt sein (z. B. MPU oder Abstinenznachweis)
Je nach Fall: erneute theoretische und praktische Fahrprüfung
Rechtliche Schritte:
Sie können Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einlegen
Eine Verkürzung der Sperrfrist kann beantragt werden
Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann bei besonderen persönlichen oder beruflichen Umständen entscheidend sein, z. B. bei Berufsfahrern und Außendienstmitarbeitern
Sie können durch Schulungsmaßnahmen zeigen, dass sich Ihre Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr geändert hat.
Wenn Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde oder der Verlust des Führerscheins droht, stehen wir Ihnen zur Seite. Es kann schwerwiegende private und berufliche Konsequenzen haben, kein Auto mehr fahren zu dürfen. Deshalb sollten Sie sich gegen unrechtmäßige oder unverhältnismäßige Strafen wehren. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht vertreten wir Ihr Recht. Wir beraten Sie und vertreten Sie im Fall eines Führerscheinentzugs. Dafür überprüfen wir Ihren Sachverhalt und geben Ihnen Ratschläge zum weiteren Vorgehen. Wir berücksichtigen dabei Ihre persönlichen Umstände und richten unsere Aktivitäten danach aus. Das beinhaltet das Einlegen eines Widerspruchs bei der Behörde oder das Beantragen einer Verkürzung der Sperrfrist. Zudem bereiten wir Sie juristisch auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis vor. Dank unserer langjährigen praktischen Erfahrung wissen wir am besten, wie wir Sie gegen Fahrverbote und den Entzug Ihres Führerscheins verteidigen können.
Wehren Sie sich jetzt und informieren Sie sich mit unserer kostenlosen Erstberatung!
Das Fahrverbot stellt eine weniger drastische Maßnahme dar als der Führerscheinentzug. Es wird verhängt, wenn bestimmte Verkehrsverstöße begangen werden, wie zum Beispiel das Ignorieren von Rotlicht oder das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung um einen großen Wert. Das Fahrverbot hat eine Dauer von eins bis drei Monaten. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren Führerschein, der Ihnen anschließend wieder ausgehändigt wird.
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden in folgenden Fällen:
Möglichweise kann durch die Inanspruchnahme eines Verkehrsrechtsanwalts das drohende Fahrverbot abgewendet werden und stattdessen eine mildere Strafe erzielt werden. Es ist zu beachten, dass nicht jede Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist. Sie haben die Option, gegen den Entzug des Führerscheins Einspruch einzulegen oder sich mit rechtlichen Mitteln gegen ein Urteil zu verteidigen.
Ja, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis in Bezug zu einer Straftat steht (zum Beispiel Fahrerflucht), können Ihnen hohe Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Außerdem gilt es als Straftat, wenn man sich ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr befindet (Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG).
Mo. – Fr.: 08.30 – 17:00 Uhr
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