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Rechtsanwalt Versicherungsrecht - Lebensversicherung Stuttgart

Dienstleistung im Versicherungsrecht

Widerspruch oder Rücktritt sind
bis heute möglich

Lebens- und Rentenversicherungen entwickeln sich oftmals anders als verkauft. Die Differenz zwischen dem investierten Kapital und dem zu erwartenden Rückfluss bzw. Rückkaufswert ist insbesondere bei fondsgebundenen Versicherungen oftmals erheblich. Anleger, die jahrelang gespart und Geld einbezahlt haben, trifft das mit voller Wucht.

Lösung vom Versicherungsvertrag

Vor diesem Hintergrund erlangt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besondere Bedeutung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch ein in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossener Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag bis heute „widerrufen“ werden kann. Bei Verträgen, die als sogenannte Policenmodelle abgeschlossen wurden, ist entscheidend, ob der Versicherungsnehmer zu Beginn ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. aufgeklärt wurde. Ist dies nicht der Fall, hat die Widerspruchfrist nicht zu laufen begonnen. Der Versicherungsnehmer kann seinem Vertrag deshalb bis heute widersprechen (BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).
Bei Verträgen, die als so genanntes Antragsmodell abgeschlossen wurden, kann sich der Versicherungsnehmer bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 VVG a.F. heute noch von seinem Vertrag lösen (BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az. IV ZR 260/11).

Wirtschaftlicher Vorteil im Vergleich zur Kündigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Versicherungsnehmer sich bei einem Widerspruch oder Rücktritt – anders als bei der Kündigung – nicht mit dem Rückkaufwert zufrieden geben. Die Versicherung hat die einbezahlten Beträge des Versicherten zurückzuzahlen. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Die Versicherung darf den von ihr getragenen Risikoanteil, also den Versicherungsschutz, bei der Berechnung des Rückerstattungsanspruchs abziehen. Ob heute noch die Möglichkeit besteht, sich von dem Versicherungsvertrag zu lösen, und wie hoch der wirtschaftlich Vorteil zu einer Kündigung ist, hängt daher von mehreren Faktoren ab und ist im Einzelfall zu entscheiden. Wir beraten Sie gerne!

Was ist das sogenannte Policenmodell?

Beim Policenmodell erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zusammen mit dem Versicherungsschein (Police). Der Versicherungsvertrag kommt in diesem Moment zustande. Wenn der Versicherungsnehmer mit den Vertragsmodalitäten nicht einverstanden ist, muss er – anders als beim Antragsmodell – aktiv werden und dem Vertragsschluss innerhalb der gesetzlichen Fristen widersprechen.

Was ist das sogenannte Antragsmodell?

Beim Antragsmodell erhält der Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages die vertraglichen Bedingungen und Informationen. Möchte er den Vertrag abschließen, muss der Versicherungsnehmer den Antrag stellen und erhält darauf den Versicherungsschein.

Rechtsgebiet

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