Johst Richter Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil gegen Audi
Mit Urteil vom 28.01.2022 hat das Landgericht Rottweil die Audi AG verurteilt, an unsere Mandantin Schadensersatz in Höhe von € 47.113,48 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe ihres Fahrzeugs Audi Q5 3.0 clean quattro.
Aufgrund des von uns im Rechtsstreit vorgelegten Rückrufbescheids des Kraftfahrt-Bundesamts zur Entfernung der festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen sah das Gericht es als erwiesen an, dass die Audi AG unsere Mandantin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Die schadstoffmindernde sogenannte Aufheizstrategie springt beim vorliegenden Fahrzeugtyp nahezu ausschließlich im Prüfzyklus an, während die NOx-Schadstoffminderung im realen Verkehr unterbleibt. Die Audi AG hat deshalb unsere Mandantin so zu stellen, wie sie stünde, wenn sie das Fahrzeug nicht erworben hätte. Im Ergebnis erhält unsere Mandantin deshalb ihren Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die von ihr gefahrenen Kilometer erstattet.