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Ihre Kanzlei Johst Richter Rechtsanwälte.
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Mit Urteil vom 28.01.2022 hat das Landgericht Rottweil die Audi AG dazu verurteilt, unserer Mandantin Schadensersatz in Höhe von 47.113,48 € zu zahlen. Im Gegenzug soll sie ihr Fahrzeug Audi Q5 3.0 clean quattro zurückgeben.
Aufgrund des von uns vorgelegten Rückrufbescheids des Kraftfahrt-Bundesamts zur Entfernung der festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen hat das Gericht festgestellt, dass die Audi AG unsere Mandantin vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Die sogenannte Aufheizstrategie zur Schadstoffminimierung wird bei diesem Fahrzeugtyp im Prüfzyklus nahezu ausschließlich verwendet, während die NOx-Schadstoffminderung im realen Verkehr nicht erfolgt. Daher ist die Audi AG verpflichtet, unsere Mandantin so zu stellen, als hätte sie das Fahrzeug nie erworben. Infolgedessen erhält sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstattet.
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