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Widerruf der Darlehensverträge von Clerical Medical Investment Group (CMI)

Fachbeitrag im Versicherungsrecht

Widerruf der Darlehensverträge heute noch möglich

Die Clerical Medical Investment Group (CMI) hat Verbrauchern Lebensversicherungen („Wealthmaster Noble“) als Teil ihrer Rentenmodelle angeboten. Zu diesen Rentenmodellen gehören die Sicherheit-Kompakt-Rente, die LEX-Kompakt-Rente, der Europlan und die Individualrente. Leider haben sich diese Verträge in den meisten Fällen als unrentabel erwiesen. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können Versicherungsnehmer jedoch zumindest teilweise – in besten Fällen sogar vollständig – entschädigt werden.
Aufgrund des sogenannten Widerrufs-Jokers besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, Darlehensverträge, welche zur Finanzierung der Lebensversicherungen der CMI abgeschlossen wurden, heute noch zu widerrufen, sofern die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags den gesetzlichen Bestimmungen nicht entspricht. Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs werden das Darlehen und die Lebensversicherung der CMI rückabgewickelt. Die Bank ist verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten und den Versicherungsnehmer von den Verpflichtungen des Darlehensvertrags zu befreien. Im Gegenzug muss der Versicherungsnehmer die Versicherung bei der CMI an die Bank übertragen oder auflösen. Wir konnten bereits in mehreren hundert Fällen das Widerrufsrecht unserer Mandanten gegenüber verschiedenen Bankinstituten erfolgreich durchsetzen. Die Möglichkeit eines Widerrufs muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung!

„Marktpreisanpassung” unzulässig

Mit Urteil vom 11.07.2012, Az. IV ZR 164/11, hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Klausel zur „Marktpreisanpassung“ in den Versicherungsbedingungen nicht wirksam ist. Trotz dieser Rechtsprechung wendet die CMI weiterhin den sogenannten „Marktpreisanpassungswert“ an, wenn Verträge vorzeitig beendet oder Vertragsguthaben vorzeitig entnommen werden. Die CMI hofft offensichtlich darauf, dass die meisten Kunden ihre unrechtmäßige Abrechnung nicht anfechten werden. Es ist wichtig, schnell zu handeln, da die Verjährung zum Ende des dritten Jahres nach Erhalt der Abrechnung eintritt. Daher können derzeit alle „Marktpreisanpassungen“ ab dem 1.1.2012 geltend gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei der Geltendmachung der Marktpreisanpassung einen Anwalt hinzuzuziehen. Die CMI verlangt von Kunden, die sich beschweren oder Rückerstattungen fordern, umfangreiche Fragebögen auszufüllen. Dadurch versucht die Versicherung Informationen zu sammeln, die sie zur Ablehnung der Ansprüche verwenden kann.

Rechtsgebiet

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